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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99.OVG   

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https://dejure.org/1999,9689
OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99.OVG (https://dejure.org/1999,9689)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2 B 11779/99.OVG (https://dejure.org/1999,9689)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2 B 11779/99.OVG (https://dejure.org/1999,9689)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Entlassung eines Beamten auf Widerruf schon vor Teilnahme an der erstrebten Laufbahnprüfung; Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Bestehen begründeter Zweifel an der persönlichen Eignung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass die Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis schon vor Teilnahme an der erstrebten Laufbahnprüfung sachgerecht ist, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für die betreffende Laufbahn bestehen (BVerwGE 62, 267 [269 f]; Niedersächs. OVG, RiA 1998, 155).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.1998 - 5 M 5562/97

    Beamtenrecht; Entlassung eines Beamten; Beamter auf Widerruf; Eignungsmängel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass die Entlassung aus dem Widerrufsbeamtenverhältnis schon vor Teilnahme an der erstrebten Laufbahnprüfung sachgerecht ist, wenn begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für die betreffende Laufbahn bestehen (BVerwGE 62, 267 [269 f]; Niedersächs. OVG, RiA 1998, 155).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99
    Doch ist sei langem anerkannt, dass auch im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende den im Interesse des Allgemeinwohls tätigen Behörden nicht durch Registerregelungen die notwendigen Informationen versagt werden dürfen (siehe OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02

    Mitteilungen aus dem Erziehungsregisters - Verwertung durch die Ausländerbehörde

    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es somit lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.9.1999 - 2 B 11779/99 - , NVwZ-RR 2000, 309f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.7.1993 - 2 VAs 11/93 -, Justiz 1994, 147; vgl. auch Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, § 61 Rdnr. 19).
  • VG Lüneburg, 04.09.2001 - 1 A 42/00

    Ausbildungsstätte; charakterliche Eignung; juristischer Vorbereitungsdienst;

    Aktuelle Eignungsmängel - wie etwa Aggressivität unter Alkohol (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2000, 309) - werden dem Kläger nicht vorgehalten, so dass Anhaltspunkte für eine aktuell vorliegende Ungeeignetheit des Klägers für den Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte nicht bestehen.
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